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Der Kanton Thurgau besteht aus 5 Bezirken.
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Der Bezirk Weinfelden umfasst folgende Gemeinden: Affeltrangen, Amlikon-Bissegg, Berg, Birwinken, Bischofszell, Bürglen, Bussnang, Erlen, Hauptwil-Gottshaus, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg, Märstetten, Schönholzerswilen, Sulgen, Weinfelden, Wigoltingen, Wuppenau und Zihlschlacht-Sitterdorf.
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Die Wahlberechtigten dieser Gemeinden wählen am 28. Februar 2016 das Bezirksgericht Weinfelden. Es besteht aus drei Berufsrichtern (Präsident und zwei Berufsrichterinnen) sowie aus vier nebenamtlichen Laienrichtern und drei Ersatzrichtern (Suppleanten).
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Die Berufsrichter müssen Juristen sein und arbeiten hauptberuflich am Gericht. Berufsrichter dürfen nicht als Anwälte tätig sein, obwohl die meisten traditionsgemäss über ein Anwaltspatent als weitergehenden Leistungsausweis verfügen.
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Am Bezirksgericht beurteilen die Berufsrichter, teilweise zusammen mit Laienrichtern, insbesondere folgende Angelegenheiten:
Straffälle
Schuldbetreibungen und Konkurse
Privatrechtliche Streitigkeiten (Forderungen, Familienrecht, Erbrecht etc.)
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