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Grossratswahlen

Bezirksgericht


Der Kanton Thurgau besteht aus 5 Bezirken.

Der Bezirk Weinfelden umfasst folgende Gemeinden: Affeltrangen, Amlikon-Bissegg, Berg, Birwinken, Bischofszell, Bürglen, Bussnang, Erlen, Hauptwil-Gottshaus, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg, Märstetten, Schönholzerswilen, Sulgen, Weinfelden, Wigoltingen, Wuppenau und Zihlschlacht-Sitterdorf.


Die Wahlberechtigten dieser Gemeinden wählen am 28. Februar 2016 das Bezirksgericht Weinfelden. Es besteht aus drei Berufsrichtern (Präsident und zwei Berufsrichterinnen) sowie aus vier nebenamtlichen Laienrichtern und drei Ersatzrichtern (Suppleanten).


Die Berufsrichter müssen Juristen sein und arbeiten hauptberuflich am Gericht. Berufsrichter dürfen nicht als Anwälte tätig sein, obwohl die meisten traditionsgemäss über ein Anwaltspatent als weitergehenden Leistungsausweis verfügen.


Am Bezirksgericht beurteilen die Berufsrichter, teilweise zusammen mit Laienrichtern, insbesondere folgende Angelegenheiten:
– Straffälle
– Schuldbetreibungen und Konkurse
– Privatrechtliche Streitigkeiten (Forderungen, Familienrecht, Erbrecht etc.)